WebHessen § 75 der Hessischen Bauordnung (HBO) Mecklenburg-Vorpommern § 83 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) – Grundstückseigentümer können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, andere baurechtliche Verpflichtungen sowie Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte in das … WebFür eine baurechtlich notwendige Treppe in einem Mehrfamilienhaus muss die nutzbare Laufbreite mindestens 100 Zentimeter betragen, die Stufenhöhe muss mindestens 140 und maximal 190 Millimeter betragen. Die Auftrittsfläche ist von 260 bis 370 Millimetern vorgegeben. Bei einer baurechtlich nicht notwendigen Treppe sind Abweichungen möglich.
Hessische Bauordnung - Vordruckverlag
WebLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18. April 2006. Auszug: § 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen. 2. Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung: b) Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen sowie gebäudeunabhängig mit einer Höhe bis zu 3 m und einer ... Web2.2 Hessen 3 Einzelnachweise Gebäudeklassen nach Musterbauordnung [ Bearbeiten Quelltext bearbeiten] Gebäudeklasse 1 1a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² 1b) freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude symbols marching band
Baugenehmigung: Bauantrag vollständig und richtig stellen - WEKA
WebLBO Hessen Juni 2024 Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum, wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten, müssen in jedem Geschoss … WebJan 28, 2024 · Es mag zunächst überraschen, aber für die meisten Abrissprojekte benötigen Sie keine Abrissgenehmigung. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie jedes beliebige Gebäude, das sich in Ihrem Besitz befindet, auf eigene Faust abreißen können. Auch wenn keine separate Abrissgenehmigung erforderlich ist, müssen Sie Ihr Abrissvorhaben beim ... WebLandesbauordnung 8. Teil - Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 - 72) § 50 Verfahrensfreie Vorhaben (1) Die Errichtung der Anlagen und Einrichtungen, die im Anhang aufgeführt sind, ist verfahrensfrei. (2) Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn (3) Der Abbruch ist verfahrensfrei bei (4) Instandhaltungsarbeiten sind verfahrensfrei. symbols man woman birth death infinity